Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Primo Consulting GmbH Karnapp 25, 21079 Hamburg, Deutschland Handelsregister: Amtsgericht Hamburg · HRB 194560 E-Mail: info@primo-consulting.de
AGB der Primo Consulting GmbH
1. Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Primo Consulting GmbH (im Folgenden „Primo Consulting“) und Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. (2) Die AGB gelten für alle von Primo Consulting angebotenen Dienstleistungen, darunter: Unternehmensberatung (Video, Telefon, Vor-Ort) Online-Programme, digitale Inhalte, Mitgliederbereiche Gruppenprogramme, Workshops, Seminare & Vorträge Mentoring-Programme Support- und Q&A-Formate (3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn Primo Consulting stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. (4) Individuelle Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die Primo Consulting GmbH diese ausdrücklich und schriftlich (E-Mail ausreichend) bestätigt. Ohne eine solche Bestätigung gelten ausschließlich diese AGB. 2. Vertragsgegenstand (1) Primo Consulting bietet Beratungs-, Coaching- und Weiterbildungsdienstleistungen in standardisierter oder individueller Form an. (2) Primo Consulting schuldet ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg. Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche Ergebnisse wie Umsatzsteigerungen, Gewinnsteigerungen, ROI, Leadmengen, Werbeerfolge, Skalierung, Wachstum oder vergleichbare wirtschaftliche Entwicklungen. Unsere Beratungs- und Coachingleistungen beruhen ausschließlich auf Erfahrungswerten, Prognosen und Best-Practice-Ansätzen. Ein konkreter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg wird von Primo Consulting zu keinem Zeitpunkt geschuldet und ist nicht Vertragsbestandteil. Sämtliche Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB und niemals Werkleistungen. (3) Prognosen sind unverbindlich und stellen keine Garantie dar. (4) Primo Consulting ist berechtigt, Inhalt, Ablauf, Methodik und genaue Ausgestaltung der Leistungen im Rahmen des § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen. (5) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Vertragsdokument, Online-Bestellprozess oder fernmündlich dokumentierter Vereinbarung. 3. Vertragsschluss (1) Verträge können telefonisch, per Video, schriftlich oder elektronisch (E-Mail, E-Signatur) geschlossen werden. (2) Fernmündlich kommt ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde verzichtet auf einen Anspruch, die Vertragsinhalte nochmals in Schriftform zu erhalten. (3) Gespräche (Telefon, Video) dürfen von Primo Consulting zur Beweissicherung aufgezeichnet werden. Die Teilnahme stellt eine Einwilligung dar. 4. Vertragslaufzeit & Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. (2) Ohne abweichende Regelung gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. (3) Verträge verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit (mindestens 12 Monate), wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. (4) Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (6) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem von ihm behaupteten wichtigen Grund, bleibt der Vergütungsanspruch von Primo Consulting unberührt. Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Primo Consulting kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen. 5. Vergütung & Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise sind Nettoangaben zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Die Vergütung ist sofort bei Vertragsschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart. (3) Grundsätzlich ist die gesamte Vergütung für die vereinbarte Vertragslaufzeit unmittelbar mit Vertragsschluss in voller Höhe im Voraus fällig. Eine monatliche oder ratierliche Zahlungsweise ist nur dann zulässig, wenn sie im Hauptvertrag ausdrücklich und schriftlich als Zahlungsmodalität vereinbart wurde. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, gilt automatisch die vollständige Vorauszahlung als vereinbart. Die vereinbarte Raten- oder Monatsgebührenstruktur dient ausschließlich der rechnerischen Aufteilung des Gesamtbetrags und begründet keine monatliche Fälligkeit und keine fortlaufende Zahlungsmodalität. (4) Rechnungen werden elektronisch (PDF) übermittelt. (5) Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. (6) Rücklastschriftkosten trägt der Kunde. (7) Verzug berechtigt Primo Consulting zur Sperrung von Zugängen sowie zur Berechnung von Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszins). (8) Gerät der Kunde mit einer einzigen Rate, Teilzahlung oder sonstigen fälligen Vergütungsposition in Verzug, wird automatisch die gesamte noch offene Restvergütung für die komplette Vertragslaufzeit sofort und insgesamt fällig. Eine weitere Mahnung oder Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. (9) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. 6. Leistungserbringung (1) Primo Consulting erbringt Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und kann sich Dritter bedienen. (2) Leistungstermine sind abhängig von der Mitwirkung des Kunden. (3) Primo Consulting darf Live-Calls, Trainings und Workshops zu internen Zwecken aufzeichnen. (4) An Feiertagen und in festgelegten Betriebsferien besteht keine Pflicht zur Durchführung von Live-Formaten. 7. Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Daten sowie Entscheidungsgrundlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. (2) Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Aufgaben, Handlungsempfehlungen, To-Dos und strategische Vorgaben von Primo Consulting eigenverantwortlich, gewissenhaft und innerhalb der vereinbarten Fristen umzusetzen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, Termine, Coaching-Sessions, Live-Calls und 1:1-Gespräche wahrzunehmen. Vom Kunden versäumte oder kurzfristig (weniger als 48 Stunden) abgesagte Termine verfallen ersatzlos und werden nicht nachgeholt. (4) Gerät der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Rückstand oder verhindert er die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von Primo Consulting unberührt. Eine Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Vergütung ist ausgeschlossen. (5) Wird eine Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung nicht oder nicht vollständig erbracht, gilt die Leistung dennoch als vertragsgemäß erbracht. (6) Wiederholtes Nichterscheinen, Terminverschleppung oder die Nichtumsetzung von Empfehlungen stellen eine erhebliche Vertragsverletzung dar und berechtigen Primo Consulting, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Vergütung bleibt vollständig geschuldet. 8. Zugangsschutz & Account-Sharing (1) Zugänge sind personenbezogen und dürfen nicht geteilt werden. (2) Nutzung durch Dritte, Weitergabe von Logins oder Vervielfältigung digitaler Inhalte ist untersagt. (3) IP-Verschleierungstools (VPN, Proxy, TOR) sind verboten. (4) Primo Consulting darf Logins, IP-Adressen und Nutzungsverhalten prüfen. (5) Bei Verstoß fällt eine Vertragsstrafe bis zu 25.000 € an; Zugänge können gesperrt werden. 9. Urheber- und Nutzungsrechte (1) Sämtliche Inhalte, Arbeitsmaterialien, Videos, Unterlagen und Strategien sind immaterialgüterrechtlich geschützt. (2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer. (3) Weitergabe, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Vervielfältigung ist untersagt. (4) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über. (5) Nach Vertragsende enden alle Nutzungsrechte automatisch. 10. Haftung (1) Primo Consulting haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für wesentliche Vertragspflichten gehaftet, beschränkt auf typische Schäden. (3) Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne ist ausgeschlossen. (4) Unberührt bleibt die Haftung für Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. (5) Der Kunde stellt Primo Consulting frei, wenn Dritte wegen vom Kunden bereitgestellten Inhalten Ansprüche erheben. 11. Datenschutz & Vertraulichkeit (1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Primo Consulting verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnistatbestände. (2) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm an Primo Consulting übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und deren Verarbeitung durch Primo Consulting datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Kunde stellt Primo Consulting insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. (3) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Personen oder Unternehmen, die zur Vertragserfüllung eingeschaltet werden und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. (4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Vertragsbeziehung und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung. 12. Höhere Gewalt Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, technische Ausfälle, Cyberangriffe) entbinden Primo Consulting für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. 13. Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist Hamburg. (3) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. (4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung.
Stand: 2026